Wie ein Handwerksbetrieb eine
E-Mail-Liste rechtlich sauber aufbaut

Die Digitalisierung hat einen großen Einfluss auf die Art und Weise, wie Unternehmen mit ihren Kunden kommunizieren. Eine effektive Möglichkeit, Kunden zu erreichen und langfristige Beziehungen aufzubauen, ist die Nutzung von E-Mail-Marketing. Doch gerade im Hinblick auf den Datenschutz ist es wichtig, dass Handwerksbetriebe ihre E-Mail-Listen rechtlich sauber aufbauen. In diesem Artikel werden wir Schritt für Schritt erklären, wie ein Handwerksbetrieb – nennen wir in „Musterbau GmbH“ eine E-Mail-Liste aufbauen kann, um sowohl die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, als auch eine effektive Kommunikation mit den Kunden sicherzustellen.

Transparente Datenschutzerklärung:
„Musterbau GmbH“ erstellt eine Datenschutzerklärung, die auf ihrer Website leicht zugänglich ist. In dieser Erklärung wird erläutert, dass die E-Mail-Adressen der Kunden für Marketingzwecke verwendet werden können. Es wird auch klargestellt, dass die Daten vertraulich behandelt werden und dass Kunden das Recht haben, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Opt-in Verfahren:
Auf der Website von „Musterbau GmbH“ wird ein Anmeldeformular für den E-Mail-Newsletter bereitgestellt. Kunden können ihre E-Mail-Adresse in ein Feld eingeben und müssen dann ein Kästchen anklicken, um ihre Einwilligung zur Aufnahme in die E-Mail-Liste zu geben. Durch das Ankreuzen des Kästchens bestätigen die Kunden, dass sie die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert haben.

Double-Opt-in Verfahren:
Nachdem sich ein Kunde über das Anmeldeformular angemeldet hat, erhält er eine automatische Bestätigungs-E-Mail von „Musterbau GmbH“. In dieser E-Mail wird der Kunde gebeten, seine Anmeldung zu bestätigen, indem er auf einen Bestätigungslink klickt. Durch das Klicken auf den Bestätigungslink wird sichergestellt, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und dass der Kunde tatsächlich die Absicht hat, in die E-Mail-Liste aufgenommen zu werden.

Segmente und personalisierte Inhalte:
„Musterbau GmbH“ teilt seine E-Mail-Liste in verschiedene Segmente auf, um gezielt relevante Inhalte zu versenden. Sie könnten etwa Kunden, die bereits Dienstleistungen genutzt haben, in eine separate Kategorie einordnen, während potenzielle Neukunden in einer anderen Kategorie sind. Auf diese Weise können sie personalisierte Inhalte und spezifische Angebote an die Bedürfnisse und Interessen der Kunden anpassen.

Opt-out Möglichkeit:
In jeder E-Mail, die „Musterbau GmbH“ an seine E-Mail-Liste sendet, wird am Ende ein Abmeldelink bereitgestellt. Kunden, die keine weiteren E-Mails erhalten möchten, können einfach auf den Abmeldelink klicken und werden dann aus der E-Mail-Liste entfernt. „Musterbau GmbH“ stellt sicher, dass dieser Abmeldeprozess einfach und unkompliziert ist, um den Kunden die volle Kontrolle über ihre Einwilligung zu geben.

Ist Kaltakquise möglich?

Ja, Kaltakquise ist möglich, aber es gibt bestimmte rechtliche Bestimmungen und Vorschriften, die dabei zu beachten sind. Kaltakquise bezieht sich auf den Kontakt mit potenziellen Kunden, die zuvor keine Beziehung zum Unternehmen hatten, und erfolgt in der Regel unangekündigt.

In vielen Ländern gelten Gesetze, die die Kaltakquise regulieren, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten und unerwünschte Belästigungen zu verhindern. Hier sind einige wichtige Aspekte, die bei der Kaltakquise zu berücksichtigen sind:

Zustimmung:
In den meisten Rechtsordnungen ist es erforderlich, dass der potenzielle Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zur Kontaktaufnahme gegeben hat. Das bedeutet, dass Sie die Erlaubnis des Kunden einholen müssen, bevor Sie ihn telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Dies kann beispielsweise durch das Ankreuzen eines Kästchens auf einer Website oder das Ausfüllen eines Kontaktformulars geschehen.

Einhaltung der Gesetze:
Es ist wichtig sicherzustellen, dass Sie die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz und zur Kaltakquise einhalten.

Deutschland
Sie benötigen eine ausdrückliche Zustimmung des potenziellen Kunden, um ihm Werbe-E-Mails senden zu dürfen (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG).

Österreich
Hier gilt das Opt-in-Prinzip, das bedeutet, dass Sie die ausdrückliche Zustimmung des Kunden benötigen, um ihm Werbe-E-Mails senden zu dürfen (§ 107 Abs. 2 TKG).

Schweiz
Die E-Mail-Kaltakquise ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widersprochen hat. Es wird jedoch empfohlen, das Opt-in-Prinzip anzuwenden und die ausdrückliche Einwilligung des Kunden einzuholen.

Transparenz und Information:
Stellen Sie sicher, dass Sie transparent über Ihr Unternehmen und Ihre Absichten sind, wenn Sie potenzielle Kunden kontaktieren. Geben Sie klare Informationen über Ihr Unternehmen, das Produkt oder die Dienstleistung, die Sie anbieten, und lassen Sie den Kunden wissen, wie er sich von weiteren Kontakten abmelden kann.

Respektieren von Ablehnungen:
Wenn ein potenzieller Kunde kein Interesse an Ihrem Angebot hat oder darum bittet, nicht weiter kontaktiert zu werden, sollten Sie dies respektieren. Belästigen Sie den Kunden nicht weiter und entfernen Sie ihn gegebenenfalls aus Ihrer Kontaktdatenbank.

Es ist auch zu beachten, dass Kaltakquise nicht immer die effektivste Methode ist, um neue Kunden zu gewinnen. In vielen Branchen haben sich alternative Ansätze wie Inbound-Marketing, Content-Marketing und Empfehlungsmarketing als erfolgreicher erwiesen, um qualifizierte Leads zu generieren und Kundenbeziehungen aufzubauen. 

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